Mit Lebendköder gefischt? - Freispruch für einen Sportfischer in Prozess in Salzburg
Mit Lebendköder gefischt? - Freispruch für einen Sportfischer in Prozess in Salzburg
Dem Flachgauer Pensionisten wurde angelastet, verbotenerweise einen lebenden Kleinfisch als Köder verwendet zu haben - was er vor Gericht entschieden bestritt.
Ein Pensionist sah sich am Mittwoch am Landesgericht Salzburg mit dem Vorwurf der Tierquälerei konfrontiert. Laut Strafantrag soll der passionierte Sportfischer im heurigen Juli beim Fischen an einem Flachgauer See ein noch lebendes, rund zehn Zentimeter langes Rotauge als Köderfisch verwendet haben. Hintergrund: Angeln mit lebenden Fischen bzw. Wirbeltieren ist seit dem Jahr 2002 gesetzlich verboten. Ein Aufsichtsfischer hatte den nunmehr vor Strafrichterin Dagmar Schmidt stehenden Flachgauer (Verteidigerin: RA Sabina Moser) damals angezeigt.
"Ich bin seit 53 Jahren Sportfischer. Es stimmt nicht, was der Aufsichtsfischer behauptet. Ich habe das Rotauge fachgerecht getötet. Der Fisch war sicher tot als ich beim Genick zusammengedrückt habe - das hört und spürt man. Da hat nichts mehr ,geschwanzelt', so der Angeklagte. Er habe damals gerade gefischt, als das Aufsichtsorgan mit dem Boot dahergekommen sei: "Das Rotauge war tot. Es gab höchstens ein Nervenzucken an den Kiemen - was auch nach dem Tod noch möglich ist", ergänzte der Pensionist. Überdies habe er damals eine Fangmethode angewendet, "für die ein lebender Köderfisch, der ständig herumschwanzelt, völlig ungeeignet wäre".
Aufsichtsorgan im Zeugenstand: "Der Fisch zappelte. Der war nicht tot"
Der Aufsichtsfischer blieb im Zeugenstand bei seinem Vorwurf: "Ich habe damals gesehen, dass bei dem Köderfisch, den der Angeklagte verwendet hat, noch ein Augenreflex da war, als er die Angel herauszog. Und ein Zappeln. Und ein Reflex beim Maul. Ich hab dann zu ihm (dem Angeklagten, Anm.) gesagt: ,Du fischst mit Lebendköder. Das hat Konsequenzen für dich'".
Der Angeklagte seinerseits warf dem Aufsichtsorgan vor, dieser habe "eh ein Handyvideo vom Vorfall gemacht, Dass hat er (das Aufsichtsorgan, Anm.) dann aber gelöscht, weil das Video eher ein Beweis gegen seine Vorwürfe ist".
Die Richterin fällte letztlich einen Freispruch im Zweifel: Es könne nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit festgestellt werden, dass sich der Sachverhalt so zugetragen habe, "wie es angeklagt wurde". Zudem, so die selbst in der Fischerei bewanderte Richterin, habe es "definitiv kleinere Unstimmigkeiten und Zwistigkeiten" zwischen Angeklagtem und Anzeiger gegeben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Quelle: sn.at
Bild: pexels.com