Vergewaltigung bei Hüttenfeier? „War nur ein Kuss, sonst nichts“

Vergewaltigung bei Hüttenfeier? „War nur ein Kuss, sonst nichts“

Es ist über sechs Jahre her und es steht Aussage gegen Aussage. Letztlich wertete das Strafgericht die Tat als Körperverletzung.

Kniffliger Fall am Dienstag im Landesgericht: Vor mehr als sechs Jahren, im Frühjahr 2017, soll es bei einer Party auf einer Almhütte zu einer folgenschweren Annäherung gekommen sein: Das Opfer und die Staatsanwaltschaft sprechen von Vergewaltigung, der mutmaßliche Täter von einem „Kuss“.

Was stimmt? Erst Jahre später wagte die betroffene Frau den Schritt zur Polizei - offenbar fasste sie durch die Therapie den Mut. Ein Gerichtsgutachter attestierte ihr eine posttraumatische Belastungsstörung. Der Angeklagte, ein bislang unbescholtener und einheimischer Arbeiter (39), bestritt: „Für mich war der Vorwurf ein Schock.“ Damals seien sie beide sehr betrunken gewesen, erzählt er. Am Bett sitzend, kam es auch zu einem Kuss. Aber nicht mehr, betonte der Angeklagte.

Doch laut Anklage habe sich das Opfer gegen einen Übergriff gewehrt. „Sie kam verheult runter und meinte, er sei aufdringlich geworden“, erzählt eine Zeugin, die damals dabei war. Jedoch mit einem großen Aber: „Von Vergewaltigung war nie die Rede, auch nicht danach.“

Der Gutachter betonte die „erlebnisfundierten“ Opfer-Aussagen. Für einen Schuldspruch wegen Vergewaltigung reichte es nicht. Aber: Im Hinblick auf den Trauma-Schaden sprach das Gericht den Mann wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung schuldig. Strafe: zwölf Monate bedingte Haft. Laut Opfer-Anwältin Sabina Moser muss er 5000 Euro Schmerzengeld zahlen.

Quelle: krone.at
Bild: pexels.com

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