Zwei junge Bayern wollten S-Klasse-Mercedes von Salzburger Taxifahrer rauben: 6 und 5 Jahre Haft

Zwei junge Bayern wollten S-Klasse-Mercedes von Salzburger Taxifahrer rauben: 6 und 5 Jahre Haft

Wegen eines ungewöhnlichen, letztlich beim Versuch gebliebenen bewaffneten Raubüberfalls saßen Dienstag zwei junge Männer aus dem nahen Bayern, 20 und 19, am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffensenat.

Laut Staatsanwalt Tomas Schützenhofer hatte der 20-jährige Erstangeklagte einen Salzburger Taxifahrer (54) am 1. September in ein Waldstück bei Weitwörth (Gemeinde Nußdorf am Haunsberg) gelockt, am Rücksitz des Taxis saß der 19-jährige Zweitangeklagte. Die Absicht des vorbestraften Duos war es demnach, dem Taxler das Auto - einen hochpreisigen S-Klasse-Mercedes - gewaltsam abzunötigen. Um ihn im Ausland zu verkaufen. Vor Ort bei Weitwörth, an einem Anglerteich, habe der Zweitangeklagte als unmittelbarer Täter den Taxifahrer zu Boden gebracht und mit einem Messer bedroht. Wegen heftiger Gegenwehr und des mutigen Auftretens des Opfers scheiterte der Raub.

Plan war: Taxifahrer fesseln, das Auto rauben und den Mann im Wald zurücklassen
Als den Kopf bzw. Drahtzieher der Tat erachtete der Staatsanwalt den Erstangeklagten, der bereits wegen schwerer Betrügereien in Deutschland drei Jahre Haft ausgefasst hatte: "Er hat enormes hochstaplerisches, manipulatives Potenzial. Er war der Kopf. Der Zweitangeklagte war das eher ,patscherte Werkzeug' des Erstangeklagten." Im Schöffenprozess, geleitet von Richterin Verena Wegleiter, waren beide grundsätzlich geständig. Der Erstangeklagte behauptete jedoch, vom Zweitangeklagten zum "Mitmachen" gezwungen worden zu sein: "Er hat gedroht, dass meiner Familie sonst etwas passiert." Der Zweitangeklagte wies dies im Prozess energisch von sich: "Wir haben uns zuvor getroffen und das mit dem Raub ausgemacht. Er (der Zweitangeklagte, Anm.) sagte, dass er einen Taxler kennt, der Mercedes-S Klasse fährt. Er hat das Messer besorgt und die Kabelbinder. Ich sollte den Raub machen und dann wollten wir den Taxler fesseln, sein Auto nehmen und ihn in der Au zurücklassen."

Der Schöffensenat sprach beide jungen Männer schuldig. Der Erstangeklagte erhielt sechs Jahre unbedingte Haft (nicht rechtskräftig); der Zweitangeklagte fünf Jahre (rechtskräftig). Dem Taxifahrer (Opferanwältin Sabina Moser) müssen sie zudem jeweils 1000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen.

Quelle: sn.at
Bild: pexels.com

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